Rechtsgebiete und Tätigkeitsfelder
Die Rechtsanwaltskanzlei Thuir wird generalistisch geführt. Wir vertreten die Rechte unserer Mandanten umfassend, von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung.
Die heutige Komplexität und die rechtliche Verzahnung machen es unserer Ansicht nach erforderlich, alle rechtlichen Aspekte eines Falles zu betrachten und sich nicht auf einzelne Blickwinkel zu beschränken. Nachfolgend erhalten Sie einen Ausschnitt aus unseren Tätigkeitsfeldern und über die von uns bearbeiteten Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht
Hier prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Mietrecht
Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.
Wir vertreten Sie daher nicht nur vor allen deutschen Arbeitsgerichten oder Sozialgerichten, sondern auch vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Auch im europäischen Ausland helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sofern wir Ihre Vertretung hier nicht selbst übernehmen oder übernehmen können, kooperieren wir seit Jahren mit überaus kompetenten Kollegen im In- und Ausland.