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Dipl. rer. soc. Peter Thuir

Rechtsanwalt
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Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei Thuir berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber.

Wir prüfen Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub und Sozialleistungen etc..

Wir vertreten Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing, außergerichtlich und gerichtlich - deutschlandweit.

 

Aktuelle Rechtssprechung: Polemische Facebook-Einträge - Abmahnung statt fristloser Kündigung

Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.