Mietrecht
Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dipl. rer. soc. Thuir berät und vertritt Sie bei der Gestaltung von Verträgen, Abschluss, Vollzug und Beendigung von Mietverhältnissen. Ganz gleich ob privat oder gewerblich, außergerichtlich oder gerichtlich.
Aktuelle Gesetzgebung: Ein modernes Mietrecht für mehr Klimaschutz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Was am Ende übrig bleibt, wird sich zeigen. Der Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.